
Rechtsformen
Welche Rechtsform ist für mich die Richtige ?
Was hat denn nun meine Selbstständigkeit mit einer Rechtsform zu tun ?
Diese Frage höre ich sehr häufig. Der Bezug zwischen Firma oder Unternehmen und der eigenen Person in der Öffentlichkeit, und somit auch der gesetzlichen Verantwortlichkeit, wird oft nicht als solcher erkannt. “Lasst mich doch mit dem Mist in Ruhe, ich mache hier mein Ding und gut iss”, einer der meist ausgesprochenen Sätze. Leider ist das so aber nicht richtig, man kommt nun mal nicht am Gesetz vorbei, und desshalb wird man irgendeine “Rechtsform” für sich wählen müssen. So mancheiner möchte aber auch gleich eine GmbH und Co KG mit allem drum und dran gründen, weil es ja so prima klingt. Welche für jeden selbst die rechte Form ist, gilt es herauszufinden, dabei spielen einige kleine Faktoren eine nicht ganz unwichtige Rolle.
Will ich alles ganz allein veranstalten, oder wäre es besser bestimmte Verantwortlichkeiten abzugeben? Wieviel Kapital will ich einsetzen und habe ich überhaupt welches? Habe ich eventuell einen Geschäftspartner, oder gar mehrere ?
Einzelunternehmer oder Freiberufler
Der Vorteil dieser Form besteht weitestgehend darin, das man bei Gründung theoretisch keinerlei Mindestkapital vorweisen muss. Die Leitung und Führung unterliegt einem selbst, und das völlig uneingeschränkt, somit kann man blitzschnell auf Marktveränderungen reagieren ohne irgendwelche Zustimmungswege einhalten zu müssen und es gibt keinerlei Gesellschafterkonflikte. Jedoch das größte Plus ,alle Gewinne obliegen einem selbst zur freien Entscheidung der weiteren Verwendung.
Der Nachteil, ja die gibt es auch, man selbst ist in vollem Umfang für sein “Tun und Handeln” verantwortlich, niemand mit dem man in einer Konfliktsituation die Verantwortlichkeiten teilen könnte. Ein weiterer sehr großer Nachteil, als Inhaber haftet man mit all seinem Vermögen, Geschäft- wie Privatvermögen.
GBR - Gesellschaft bürgerlichen Rechtes
Es müssen mindestens zwei Gesellschafter vorhanden sein, diese müssen einen Gesellschafter-Vertrag abschließen, jener unterliegt keiner Form. Dabei werden sämtliche Verantwortungen geteilt die der Geschäftsführung unterliegen.
Hierbei sollte man seinem Partner jedoch 110% Vertrauen können, denn es haften beide Partner mit all ihrem Vermögen.
KG - Kommanditgesellschaft
Eine oft verwendete Form wenn Fremdeinlagen ins Spiel kommen, hierbei haftet der Kommandist mit seinem Privatvermögen, der Investor jedoch nur mit den Einlagen. Nachteil dieser Sache, der Geldgeber kann nicht zur Mitarbeit gezwungen werden. Meist tritt dies Form aber in Verbindung mit anderen Gesellschaftsformen auf, man verbindet GmbH, Ltd. oder AG um bestimmte Steuer- und Rechtliche Vorteile bzw. Voraussetzungen zu schaffen. Eine Mindesteinlagehöhe besteht hierbei nicht.
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GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wie im Namen schon enthalten, ist hierbei die Haftung beschränkt, im Regelfall auf die Einlagehöhe die mindestens 25.000 € betragen muß. Es entstehen aber bei der Eintragung recht hohe Kosten.
Einen Ausnahmefall gibt es jedoch seit dem 01.11.2008, die “Mini GmbH” sie wurde als Alternative ins Leben gerufen um Neugründern auch die Möglichkeit einer “großen” GmbH zu bieten, jedoch mit dem Vorteil nur 1,-€ als Einlage bereitstellen zu müssen. Der Nachteil dieser Form besteht allerdings darin, 25 % des Jahresgewinnes anzusparen bis die 25.000,-€ für eine GmbH vorhanden sind.
Ltd. - Limited
Eine Alternative zur deutschen GmbH durch geringeres Einlagevermögen und auch geringere Haftung. Eine Limited wird in England gegründet, Vorraussetzung ist lediglich eine Adresse und einen Vertreter, dies wird jedoch von zahlreichen Dienstleistungsunternehmen angeboten, hierbei fallen aber jähliche Kosten an, für die Verwaltung.
OHG - offene Handelsgesellschaft
Auch hier sind wieder mindestens zwei Gesellschafter erforderlich und auch ein formloser Gesellschaftsvertrag. Es ist nur sehr wenig Gründungskapital nötig, allerdings haften hier auch wieder alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Ein sehr großer Nachteil ist, man haftet auch für Verbindlichkeiten die vor dem eigenen Beitritt vorhanden waren, und auch noch 5 Jahre nach dem eigenen Ausstieg.