Eu Führerschein und Gültigkeit in den Niederlanden
Dazu gibt es einige Anmerkungen, denn auch wenn man Mitglied der EU ist und auch einen solchen Führerschein besitzt, heißt das noch lange nicht das er unbegrenzt gültig ist, denn im einzelnen unterliegt er den Bestimmungen des Landes in dem man wohnt.
hier dazu der Link : http://www.rdw.nl
und hier der Text :
Auszug aus dem Text des RDW.NL Zitat ;
“Als u een rijbewijs heeft dat is afgegeven in een van de landen van de Europese Unie (EU) of Europese Vrijhandels Associatie (EVA), dan kunt u hier nog normaliter tot 10 jaar na afgifte van het buitenlandse rijbewijs mee blijven rijden. Als uw rijbewijs al ouder is dan 9 jaar, dan mag u in ieder geval nog een jaar blijven rijden met uw rijbewijs (gerekend vanaf de datum van inschrijving in een Nederlandse gemeente) Voorwaarde is wel dat het rijbewijs nog geldig moet zijn. Neem voor meer informatie contact op met de RDW.
Een Duits rijbewijs is afgegeven op 10-03-1994 en datum inschrijving in Nederland is 10-10-2003
De houder van het rijbewijs mag hier blijven rijden tot 10-10-2004 “
Zitat Ende
und zwar liegt der Konflikt in der Gültigkeitsdauer der Führerscheine, ein Deutscher EU Führerschein ist ein Leben lang gültig während dessen ein Niederländischer nur 10 Jahre gültig ist, was nun aber nicht heißt das man den nach 10 Jahren neu machen muß und wieder eine Prüfung ablegen, nein, vielmehr geht es einfach um den Ablauf des Dokumentes selbst und der damit verbundenen ärztlichen Untersuchung (Ausnahme LKW ,Untersuchung alle 5 Jahre unter 50 ).
Nun wenn man hier postalisch gemeldet ist und bei der Gemeinde eingeschrieben, erkennt man die Gesetzmäßigkeiten des Landes an,ob bewusst oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Ist der Führerschein noch keine 10 Jahre, behält er auch hier seine Gültigkeit bis zum Ablauf, ist er jedoch älter, so ist er hier vom Tag der Einschreibung in der Gemeinde noch ein Jahr gültig, dann muß er umgeschrieben oder erneuert werden. Ob es auch ausreicht in Deutschland einen neuen ausstellen zu lassen konnte mir so nicht beantwortet werden.
Zu Beginn des Jahres soll eine neue einheitliche EU-Regelung in Kraft getreten sein, welche ich aber noch nicht ersehen konnte,daher bitte unbedingt erkundigen.
Bisher konnte man den Deutschen Führerschein einfach registrieren lassen und gut wars, dies macht man nun hier nicht mehr.
Ein klare Aussage konnte ich nun finden auf den Seiten der “Deutschen Botschaft” in den Haag.
Gültigkeit von deutschen Führerscheinen in den Niederlanden:
Wenn der Inhaber eines deutschen Führerscheins seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt, darf er diesen Führerschein maximal noch bis zum Ablauf von 10 Jahren seit Ausstellungsdatum benutzen, wenn das Dokument nach den deutschen Vorschriften noch gültig ist.
Quelle; Deutsche Botschaft in Den Haag
Unter der Rubrik Kraftfahrzeugangelegenheiten und Straßenverkehrswesen ,kann man den kompletten Text nachlesen. Der link verweist direkt auf die Website.