Internet und Datenschutz

Datenschutz im Internet, geht das überhaupt ?

Zur Einführung erst einmal ein Auszug zum Speichern und Verwerten von Daten im Internet.

Landesdatenschutzzentrum: Google Analytics verletzt Datenschutzrecht der Webseitenbesucher
Bereits im November letzten Jahres hatte ich mir unter Zugrundelegung eines Berliner Urteils in dem Beitrag „Ist die Nutzung von Google Analytics rechtswidrig ?“ Gedanken über die Rechtmässigkeit von Google Analytics gemacht.

Zwischenzeitlich wird mein damaliges Ergebnis auch von einer Pressemeldung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gestützt. Eine Prüfung der Dienste von Google hat ergeben, dass die Nutzung des Statistiktools unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für den Webseitenbetreiber als auch Google gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt.

Pressemeldung des Landeszentrums für Datenschutz

Zur zulässigkeit von Google Analytics wird vom Landeszentrum ausgeführt:

Eine Zusammenführung mit Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste ist möglich und wird generell von Google bestätigt. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen. Nur in wenigen Fällen wird von den Webseitenbetreibern überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Werkzeug im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Quelle ; www.rechtzweinull.de

Auf diesen Seiten lässt sich der Vollständige Text nachlesen.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.datenschutzzentrum.de

Im Großen und Ganzen geht es darum, Daten zu speichern und und IP Adressen zu personalisieren um Benutzerprofile zu erstellen, dies ist seit dem letzten Gerichtsurteil unzulässig, zumal “google” die Daten wohl in die Vereinigten Staaten transportiert und dort auswertet,ohne das der Nutzer einen Einfluß darauf hat.
Es ist halt ein Thema welches doch recht zwiespätig zu sein scheint, und die Meinungen gehen darüber auch auseinander.
Eine IP Adresse kann ja schließlich nur personalisiert werden, wenn ihr denn ein eindeutiger Benutzer zugeordnet werden kann, dies ist zum Beispiel nicht gegeben in Netzwerken von Firmen oder Unternehmen wo teilweise mehrere hundert Rechner im Netzwerk sind. Auch in der eigenen Wohnung sind heutzutage mehrere Nutzer zu gange, da ist Mutti,Papa und die Kinderlein,ebenso die unzähligen Wohngemeinschaften, oder nachbarliche Netzwerkteilung.
Wie dem auch sei, laut Gesetz muß der Internetnutzer darauf hingewiesen werden das ein Diagnosetool genutzt wird, unabhängig davon, ob seine Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden.
Dazu muß man noch anmerken, das Provider per Gesetz verpflichtet sind, IP Adressen und die dazugehörigen Verbindungsdaten einen gewissen Zeitraum zu speichern, um im Falle einer Straftat diese prüfen zu können. Was ist das alles nur für ein Hirnriss, werden wir doch sowieso täglich ausgewertet, sei es via Telefonnutzung zu Hause, das Handy unterwegs, unser Fernsehverhalten, mit welcher Kreditkarte wurde an welcher Tankstelle bezahlt und wie oft. Was stört da noch eine Online Analyse, aber Gesetzt ist halt Gesetz.

Also liebe Webstarter, macht Euch damit etwas vertraut, probiert aus was Ihr möchtet, aber haltet Euch an gewisse Regeln !

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warum nicht ?!

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